Förderung

Mit 13.000,000 € werden die Mitgliedsvereine pauschal gefördert und zwar gemäß folgendem Schlüssel: 1. Die Heimatvereine in den Städten Meppen, Haren, Haselünne sowie in der Samtgemeinde Herzlake erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € je Heimatverein und zusätzlich einen Ausschüttungsbetrag von 1,30 € je Mitglied. 2. Für die Heimatvereine Twist und Geeste gilt folgender Schlüssel: Zahlung von 0,0977540 € je Einwohner in der Gemeinde. Dieser überkommene Schlüssel wurde beibehalten, um ein Äquivalent dafür zu schaffen, dass in diesen beiden Gemeinden jeweils nur eine zentraler Heimatverein besteht, der damit zentrale Kulturaufgaben einerseits wahrnimmt, andererseits aber in den Ortsteilen verhältnismäßig wenige Mitglieder generieren kann und von daher eine Benachteiligung der Heimatpflege in Twist und Geeste entstehen würde, wenn der unter 1 beschriebene Schlüssel zur Anwendung käme. 3. Projekt- und Sachförderung: Es werden keine Baumaßnahmen gefördert. Projekte und Sachausgaben bis 3.000 € Gesamtkosten können mit bis zu 50 Prozent gefördert werden größere Maßnahmenmit maximal einem Drittel der Kosten. Die Förderung von Büchern ist ebenfalls gedeckelt. Bei Projekten über 10.000 E Gesamtkosten (Sonderprojekte) kann ein maximaler Zuschuss von 20 Prozent gewährt werden. Zur Bedienung derartiger Anträge sind im Haushalt 2023 6.000 € eingeplant. Mitglieder des Vereins sind: 1. der Landkreis Emsland 2. Städte, Samtgemeinden und Gemeinden (die nicht Mitglieder einer Samtgemeinde sind) im Gebiet des Altkreises Meppen 3. Ortsheimatvereine im Gebiet des Altkreises Meppen 4. Einzelpersonen 5. Firmen, Vereine, Körperschaften des privaten Rechts und sonstige Einrichtungen. Seit der Gründung zahlreicher örtlicher Heimatvereine findet eine aktive Mitgliederwerbung bei Einzelpersonen, Firmen, Körperschaften des privaten Rechts und sonstige Einrichtungen nicht mehr statt. Der Altkreisheimatverein vermeidet damit bewusst eine Konkurrenzsituation zu den Ortsheimatvereinen. Die Organe des Vereines sind 1. der Vorstand 2. der erweiterte Vorstand 3. die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus: Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassenwart, Schriftführer. Der erweiterte Vorstand besteht aus: Den Mitgliedern des Vorstandes, den Vorsitzenden der Ortsheimatvereine, je einem Vertreter des Landkreises Emsland und der Städte Haren, Haselünne, Meppen, der Samtgemeinde Herzlake und der Einheitsgemeinden Geeste und Twist. Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes bis zu 4 weitere Personen, die der Heimatarbeit besonders verbunden sind, dem erweiterten Vorstand hinzu- zählen. (4) Die Amtszeit des Vorstandes und der gewählten Mitglieder des erweiterten Vorstandes beträgt 3 Jahre. In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen in der Vereinsarbeit herauskristallisiert und bewährt: - Grundlegende Beschlüsse werden auf der einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung getroffen, darunter regelmäßig Jahresrechnung / Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes, Haushaltsplan, Beschlussfassung über vorliegende Zuschussanträge sowie alle drei Jahre Wahl des Vorstandes - Zwischenzeitlich finden zur Aufrechterhaltung und Planung der laufenden und anstehenden Arbeiten Vorstandssitzungen statt, zu denen die der Heimatarbeit besonders verbundenen, von der Mitgliederversammlung bestimmten Einzelpersonen regelmäßig hinzugezogen werden. - Der erweiterte Vorstand wird nur in Ausnahmefällen einberufen.
www.heimatverein-altkreis-meppen.de

Heimatverein für den Altkreis Meppen e.V.