Förderung
Mit 13.000,000 € werden die Mitgliedsvereine pauschal gefördert und zwar gemäß folgendem
Schlüssel:
1.
Die Heimatvereine in den Städten Meppen, Haren, Haselünne sowie in der Samtgemeinde
Herzlake erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € je Heimatverein und zusätzlich
einen Ausschüttungsbetrag von 1,30 € je Mitglied.
2.
Für die Heimatvereine Twist und Geeste gilt folgender Schlüssel: Zahlung von 0,0977540 €
je Einwohner in der Gemeinde. Dieser überkommene Schlüssel wurde beibehalten, um ein
Äquivalent dafür zu schaffen, dass in diesen beiden Gemeinden jeweils nur eine zentraler
Heimatverein besteht, der damit zentrale Kulturaufgaben einerseits wahrnimmt, andererseits
aber in den Ortsteilen verhältnismäßig wenige Mitglieder generieren kann und von daher eine
Benachteiligung der Heimatpflege in Twist und Geeste entstehen würde, wenn der unter
1 beschriebene Schlüssel zur Anwendung käme.
3.
Projekt- und Sachförderung: Es werden keine Baumaßnahmen gefördert. Projekte und
Sachausgaben bis 3.000 € Gesamtkosten können mit bis zu 50 Prozent gefördert werden
größere Maßnahmenmit maximal einem Drittel der Kosten. Die Förderung von Büchern ist
ebenfalls gedeckelt. Bei Projekten über 10.000 E Gesamtkosten (Sonderprojekte) kann ein
maximaler Zuschuss von 20 Prozent gewährt werden.
Zur Bedienung derartiger Anträge sind im Haushalt 2023 6.000 € eingeplant.
Mitglieder des Vereins sind:
1. der Landkreis Emsland
2. Städte, Samtgemeinden und Gemeinden (die nicht Mitglieder einer Samtgemeinde sind)
im Gebiet des Altkreises Meppen
3. Ortsheimatvereine im Gebiet des Altkreises Meppen
4. Einzelpersonen
5. Firmen, Vereine, Körperschaften des privaten Rechts und sonstige Einrichtungen.
Seit der Gründung zahlreicher örtlicher Heimatvereine findet eine aktive Mitgliederwerbung bei
Einzelpersonen, Firmen, Körperschaften des privaten Rechts und sonstige Einrichtungen nicht mehr
statt. Der Altkreisheimatverein vermeidet damit bewusst eine Konkurrenzsituation zu den
Ortsheimatvereinen.
Die Organe des Vereines sind
1. der Vorstand
2. der erweiterte Vorstand
3. die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus:
Vorsitzenden,
Stellvertreter,
Kassenwart,
Schriftführer.
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
Den Mitgliedern des Vorstandes, den Vorsitzenden der Ortsheimatvereine, je einem Vertreter des
Landkreises Emsland und der Städte Haren, Haselünne, Meppen, der Samtgemeinde Herzlake und
der Einheitsgemeinden Geeste und Twist.
Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes bis zu 4 weitere
Personen, die der Heimatarbeit besonders verbunden sind, dem erweiterten Vorstand hinzu-
zählen. (4) Die Amtszeit des Vorstandes und der gewählten Mitglieder des erweiterten Vorstandes
beträgt 3 Jahre.
In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen in der Vereinsarbeit herauskristallisiert und bewährt:
-
Grundlegende Beschlüsse werden auf der einmal im Jahr stattfindenden
Mitgliederversammlung getroffen, darunter regelmäßig Jahresrechnung / Entlastung des
Kassenwartes und des Vorstandes, Haushaltsplan, Beschlussfassung über vorliegende
Zuschussanträge sowie alle drei Jahre Wahl des Vorstandes
-
Zwischenzeitlich finden zur Aufrechterhaltung und Planung der laufenden und anstehenden
Arbeiten Vorstandssitzungen statt, zu denen die der Heimatarbeit besonders verbundenen, von
der Mitgliederversammlung bestimmten Einzelpersonen regelmäßig hinzugezogen werden.
-
Der erweiterte Vorstand wird nur in Ausnahmefällen einberufen.
Heimatverein für den Altkreis Meppen e.V.